Landwirtschaft und agrochemische Zulassung in Uganda

Inhaltsübersicht


Uganda, offiziell die Republik Uganda, ist ein Binnenstaat in Ostafrika, der sich über den Äquator erstreckt und an Kenia, Tansania, Ruanda, die Demokratische Republik Kongo und den Südsudan grenzt. Mit einer Fläche von 242.000 km², davon 200.000 km² Land und 42.000 km² Wasser und Feuchtgebiete, wird Uganda oft als "Highland Waterland" bezeichnet. Dieser Artikel befasst sich mit der landwirtschaftlichen Produktion Ugandas, dem Import/Export von Agrochemikalien und den Zulassungsverfahren.


1. Die landwirtschaftliche Produktion Ugandas

Die Landwirtschaft ist das Rückgrat der ugandischen Wirtschaft und beschäftigt 78% der Belegschaft entweder direkt oder indirekt. Über 41% des ugandischen Bodens sind ackerbaulich nutzbarund auf die pflanzliche Erzeugung entfallen über 60% der landwirtschaftlichen Produktionmit einem Beitrag von mehr als 20% des BIP.

Uganda ist unterteilt in 135 Bezirke und eine Hauptstadt, mit nach Klima und Boden definierten landwirtschaftlichen Zonen:

RegionWichtige Nutzpflanzen
Ost-UgandaManiok, Süßkartoffel, Mais, Reis, Hirse
West-UgandaKochbananen, Bohnen
NordugandaErdnüsse, Sorghum, Sesam

Wichtige Exportkulturen Dazu gehören Kaffee, Baumwolle, Tee, Tabak, Mais und Sesam.


2. Import und Export von Agrochemikalien

Einfuhren

Im Jahr 2022 importierte Uganda $57,6 Millionen in Agrochemikalien, Rangliste 91. weltweit. Top-Quellen:

LandImportwert (USD)
China22.1M
Indien12.4M
Südafrika7.26M
Kenia6.44M
Griechenland6.21M

Die am schnellsten wachsenden Importe (2021-2022) stammen aus Griechenland, USAund Portugal.

Ausfuhren

Uganda exportierte $1,33 Millionen in Agrochemikalien im Jahr 2022, Rangliste 95. weltweit. Hauptreiseziele:

LandExportwert (USD)
Burundi1.09M
DRC188k
Tansania435k
Angola519k
Kenia4.58M

Das stärkste Exportwachstum (2021-2022) war für DRC, Angolaund Tansania.

Quelle: Die Beobachtungsstelle für wirtschaftliche Komplexität


3. Registrierung von Agrochemikalien in Uganda

Regulierungsbehörde

Der Ministerium für Landwirtschaft, Tierindustrie und Fischerei (MAAIF) überwacht die Registrierung von Agrochemikalien durch seine Abteilung Inspektion und Zertifizierung von Kulturpflanzenunter anderem im Rahmen der Gesetzgebung:

  • Gesetz zur Kontrolle landwirtschaftlicher Chemikalien, 1989
  • Verordnung über die Kontrolle landwirtschaftlicher Chemikalien (Registrierung und Kontrolle), 1993
  • Gesetz über landwirtschaftliche Chemikalien (Kontrolle), 2007

Erforderliche Dokumente

Die Antragsteller müssen Folgendes vorlegen:

  • Autorisierungsschreiben des Herstellers
  • Vorgeschlagenes Etikett
  • Ursprungszeugnis
  • Zertifikat über die chemische Zusammensetzung
  • Lagerstabilität und Haltbarkeitsangabe
  • Sicherheitsdatenblatt (MSDS)
  • Toxikologie und Umweltverträglichkeitsdaten
  • Analytische Zertifikate und Methoden
  • Herstellungsverfahren
  • Empfohlene Rückstandshöchstgehalte (MRL)
  • Physikalische und chemische Eigenschaften von Wirkstoffen und formulierten Produkten
  • Erwartete Wirksamkeit der Schädlingsbekämpfung
  • Verpackungs- und Abfallwirtschaftsplan

Gültigkeit und Erneuerung der Registrierung

  • Die Bescheinigungen sind gültig 3 Jahre
  • Verlängerungsgebühr: 250.000 UGX, gültig bis zu 2 weitere Jahre

Wichtige Hinweise

Bescheinigungen kann nicht übertragen oder verkauft werden

Gebietsfremde müssen sich über eine ansässiger Vertreter mit technischem Fachwissen

Feld- und Laborversuche müssen Folgendes umfassen 3 Erntesaisons oder 6 Monate Tierversuche über ökologische Zonen hinweg

Die Registrierung von Pestiziden sollte auf spezifische Schädlinge in allen Wirtskulturensofern keine kulturspezifischen Bedenken bestehen

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