Registrierungsanforderungen für landwirtschaftliche Chemikalien in Botswana

Inhaltsübersicht

1. Überblick über Botswana

Der Republik Botsuana ist ein Binnenstaat, der in Südliches Afrikabegrenzt durch Simbabwe im Osten, Namibia im Westen, Sambia im Norden, und Südafrika im Süden. Obwohl Botswana als eines der stabilsten und wohlhabendsten Länder Afrikas bekannt ist, ist der Agrarsektor des Landes nach wie vor unterentwickelt. Nur etwa 15% der Landfläche des Landes ist Ackerland, und es werden hauptsächlich folgende Kulturen angebaut Sorghum und Mais.

Um die sichere Verwaltung und Regulierung von landwirtschaftlichen Betriebsmitteln zu gewährleisten, hat Botswana das Gesetz über die Registrierung und Zulassung von landwirtschaftlichen Chemikalien An 1. Mai 2000zur Festlegung des rechtlichen Rahmens für die Registrierung, Zulassung und Kontrolle von Agrarchemikalien.


2. Regulierungsbehörde

Der Nationaler Ausschuss für Agrarchemikalien (NACC) ist die zentrale Behörde, die für die Überwachung der Registrierung und Kontrolle von Agrarchemikalien in Botsuana zuständig ist.

Zusammensetzung und Struktur

  • Der Ausschuss besteht aus zwölf Mitglieder ernannt von der Minister für Landwirtschaft.
  • Der Registrierstelle für Agrarchemikalien dient als Sekretär des AusschussesSie nehmen an allen Sitzungen teil, haben aber kein Stimmrecht.
  • Der Minister kann auch bis zu zwei weitere Mitglieder die über einschlägige Kenntnisse oder Erfahrungen verfügen, um den Ausschuss bei der Erfüllung seiner Aufgaben zu unterstützen. Diese zusätzlichen Mitglieder können an den Sitzungen teilnehmen, haben aber kein Stimmrecht.

3. Registrierung von Agrarchemikalien

(1) Registrierungserfordernis

Keine Person darf Besitz, Verwendung, Einfuhr, Herstellung, Werbung, Vertrieb oder Verkauf Agrarchemikalien, es sei denn, sie wurden ordnungsgemäß die nach diesem Gesetz registriert sind.

Das Gesetz sieht jedoch Ausnahmen für landwirtschaftliche Chemikalien vor, die:

  1. Beabsichtigt ausschließlich zu Forschungs- oder Versuchszwecken; oder
  2. Im Transit durch Botsuana in ein anderes Land, sofern der Registrator sich vergewissert hat, dass das Erzeugnis nicht in Botsuana verwendet wird oder verbleibt.

(2) Register für landwirtschaftliche Chemikalien

Der Kanzler muss ein Verzeichnis führen amtliches Verzeichnis enthalten:

  • Der Name für jede registrierte Agrarchemikalie,
  • Der Bedingungen nach denen das Zertifikat erteilt wurde, und
  • Alle anderen gesetzlich vorgeschriebenen Angaben.

Mit dem Antrag übermittelte geschützte oder vertrauliche Informationen können nicht in das öffentliche Register eingetragen werden, es sei denn, dies ist gesetzlich vorgeschrieben oder wird durch Gerichtsbeschluss angeordnet.

Jede Person kann prüfen, kopieren., oder Auszüge anfordern aus dem Register gestrichen werden, wenn die vorgeschriebene Gebühr entrichtet wurde und die entsprechenden Bedingungen erfüllt sind.


(3) Antrag auf Registrierung

Anträge auf Registrierung einer Agrarchemikalie müssen eingereicht werden:

  • Eingereicht in schriftlicher Form zum Registrierstelleunter Verwendung der vorgeschriebene Form;
  • Begleitet von der erforderliche Gebührund
  • Unterstützt von jedem Daten, Proben und Materialien vom Kanzler angefordert.

Nach Erhalt des Antrags prüft der Registrator, ob das Produkt:

  • Ist wirksam und geeignet zur Verwendung in Botsuana; und
  • Erfüllt die Anforderungen der Vorschriften im Rahmen des Gesetzes gemacht.

Während des Bewertungsverfahrens kann der Kanzler Rat suchen des Ausschusses. Nach Konsultation kann der Kanzler:

  1. Genehmigen Sie die Registrierung;
  2. Ablehnen die Anwendung;
  3. Aufschieben die Entscheidung bis zur Vorlage zusätzlicher Daten zu verlängern; oder
  4. Vorläufige Registrierung-Wenn das Produkt in einem anderen Land registriert ist, kann der Registrator es nach weiteren Tests vor Ort registrieren, um seine Sicherheit und Wirksamkeit unter botsuanischen Bedingungen zu gewährleisten.

Im Falle der Genehmigung stellt der Kanzler eine Bescheinigung der Registrierungdie Folgendes umfassen können Bedingungen in Bezug auf:

  • Einfuhr, Herstellung, Etikettierung, Werbung, Vertrieb, Verkauf und Verwendung;
  • Besondere Vorsichtsmaßnahmen für Handhabung und Umwelt, wenn das Produkt als eingeschränkt; oder
  • Verwendung unter der Überwachung des autorisierten Personals.

(4) Gültigkeit und Erneuerung des Zertifikats

  • Eine Anmeldebescheinigung ist gültig für fünf (5) Jahre.
  • Der Kanzler kann im Einvernehmen mit dem Ausschuss erneuern die Bescheinigung, wenn das Erzeugnis weiterhin wirksam und für die Verwendung in Botsuana geeignet ist, sofern die Verlängerungsgebühr entrichtet wird.
  • Der Kanzler kann die Vorlage von aktualisierte Daten als Voraussetzung für eine Verlängerung.

(5) Änderung oder Annullierung von Zertifikaten

Während der Gültigkeitsdauer kann der Kanzler nach Anhörung des Ausschusses:

  1. ändern die Zulassungsbedingungen, wenn sich die Wirksamkeit oder Eignung des Produkts unter botsuanischen Bedingungen ändert; oder
  2. Abbrechen das Zertifikat, wenn nachgewiesen wird, dass das registrierte Produkt nicht mehr wirksam oder sicher zur Verwendung in Botswana.

4. Lizenzierung von Agrarchemikalien

Zusätzlich zur Registrierung müssen Einrichtungen oder Einzelpersonen, die beabsichtigen einführen, vertreiben oder verkaufen Agrarchemikalien eine Zulassung erhalten müssen Lizenz.

(1) Antrag auf Lizenz

Die Antragsteller müssen einen vorgeschriebene Form zusammen mit dem Anmeldegebühr an den Kanzler.

(2) Anforderung an die Ausbildung

Bevor eine Lizenz erteilt werden kann, kann der Kanzler vom Antragsteller Folgendes verlangen einen anerkannten Ausbildungskurs besuchen und erfolgreich abschließen.

(3) Bewertung und Erteilung der Lizenz

Nach Eingang eines Antrags prüft der Kanzler, ob

  • Der Antragsteller hat die erforderliche Ausbildung absolviert; und
  • Das betreffende Produkt ist ordnungsgemäß registriert im Rahmen des Gesetzes.

Wenn diese Bedingungen erfüllt sind, kann der Kanzler eine Lizenz ausstellen an den Antragsteller, vorbehaltlich etwaiger spezifische Bedingungen für notwendig erachtet. Diese Bedingungen werden in der Lizenz selbst vermerkt.


(4) Gültigkeit und Erneuerung der Lizenz

  • Eine Lizenz ist gültig für die angegebener Zeitraum auf dem Dokument.
  • Es kann sein erneuert nach Ablauf der Gültigkeit, sofern der Antragsteller ein Verlängerungsformular einreicht und die vorgeschriebene Gebühr entrichtet.

(5) Modifizierung der Lizenzbedingungen

Der Kanzler kann ändern. die Bedingungen einer Lizenz jederzeit während ihrer Gültigkeitsdauer zu ändern, wenn dies für notwendig erachtet wird, ohne den Lizenzinhaber für die daraus entstehenden Kosten zu entschädigen.


(6) Aussetzung oder Aufhebung

Wenn ein Lizenzinhaber gegen eine Bestimmung verstößt des Gesetzes verstößt oder die Vorschriften nicht einhält Bedingungen der Lizenzkann der Kanzler aussetzen oder widerrufen die Lizenz durch schriftliche Mitteilung zu entziehen.


5. Zusammenfassung

Botswana's Gesetz über die Registrierung und Zulassung von landwirtschaftlichen Chemikalien (2000) schafft ein umfassendes System für die Kontrolle, Registrierung und sichere Verwendung von Agrarchemikalien in dem Land. Die Rechtsvorschriften gewährleisten, dass nur Produkte, die wissenschaftliche Sicherheits-, Wirksamkeits- und Umweltstandards auf dem Markt zugelassen sind.

Durch die Forderung Zulassungsbescheinigungen, Lizenzenund Ausbildungskonformitätzielt das Gesetz auf den Schutz menschliche Gesundheit, Tierschutz, Pflanzenweltund die Umwelt und fördert gleichzeitig die landwirtschaftliche Produktivität.

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